Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen jährlich ihren Gleichstellungsindex berechnen und veröffentlichen. Diese Verpflichtung fällt in den Rahmen des französischen „Avenir“-Gesetzes vom 5. September 2018, welches darauf abzielt Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Zur Berechnung dieses Indexes wurden vier Kriterien definiert, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können. Diese heben die Punkte hervor welche man bearbeiten muss, wenn diese Ungleichheiten ungerechtfertigt sind.

In diesem Zusammenhang freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass alle durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichheiten, insbesondere der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern, zu folgendem Index geführt hat :

- 92 von 100 bis 2023

  • Indikator Lohngefälle: 38
  • Indikator Abweichung der individuellen Erhöhungsraten: 35
  • Indikator Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub: unberechenbar
  • Indikator für hohe Gehälter: 5

Diese Werte zeigen unser Engagement für die Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz.